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Einweghandschuhe


Verantwortung für sich und andere

Einweghandschuhe Übersicht (38 Artikel)

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Chemikalien

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Infektionsschutz vor möglichen Keimen und Bakterien

Einweghandschuhe unterliegen anderen Anforderungen als herkömmliche Arbeitshandschuhe, da Sie nicht nur den Träger, sondern auch sein Gegenüber schützen sollen. Um unter anderem für den medizinischen Einsatz zugelassen zu werden, müssen Untersuchungshandschuhe die Anforderungen der EN 455 erfüllen.

Material für Einweghandschuhe

Normen für Einweghandschuhe

DIN EN 455

Kurz: Ein Einweghandschuh, der mit der Europäischen Norm DIN EN 455 gekennzeichnet ist, darf für den medizinischen Gebrauch verwendet werden (Kontakt mit Kranken und Patienten). Im Umkehrschluss: Sollte die Untersuchung eines Patienten einen Infektionsschutz durch Handkontakt voraussetzen, dürften Sie als Arzt oder Krankenpfleger streng genommen keinen Patienten behandeln, sollten Sie keinen Einweghandschuh nach EN 455 zur Verfügung haben, da Sie damit das Wohlergehen des Patienten noch weiter gefährden könnten.

Welche einzelnen Anforderungen ein Einweghandschuh erfüllen müssen, um im medizinischen Sektor zugelassen zu sein, wird im Folgenden zusammengefasst:

  • DIN EN 455-1: Wasserdichte
  • DIN EN 455-2: Reißfestigkeit
  • DIN EN 455-3: Zugelassene Menge an herauslösbaren Chemikalien (z. B. Puder)
  • DIN EN 455-4: Haltbarkeitsdauer

DIN EN 374

Es gibt Einweghandschuhe die neben der EN 455 auch die der EN 374 (Chemikalienschutz) erfüllen. Mehr Informationen zu dieser Norm erhalten Sie bei unseren

Woraus besteht das Puder in Einweghandschuhen?

Unterschied zwischen gepudert und puderfrei

mit PuderPuderfrei
  • reduziert Feuchtigkeit
  • einfaches An- und Ausziehen
  • vorteilhaft, wenn man die Handschuhe länger tragen möchte
  • enthält Allergene
  • können im medizinischen Bereich zu Fehldiagnosen führen
  • entsprechen EN 455
  • verwendbar im medizinischen Bereich

Puderfreie Einweghandschuhe sind nicht 100 % puderfrei

Wer wirklich puderfreie Einweghandschuhe benötigt, hat es schwer, denn auch wenn sich Einweghandschuhe als "puderfrei" bezeichnen, dürfen sie bis zu 2 mg Puder enthalten. Die Menge ist allerdings so gering, dass sie die Eigenschaften für die Menschen wie die eines puderfreien Einweghandschuhes haben und als ungefährlich eingestuft werden können. Gepuderte Einweghandschuhe dürfen übrigens maximal 10 mg Puder enthalten.

Für welche Bereiche eignen sich unsere Einweghandschuhe?

Die Einsatzbereiche haben wir wie folgt für Sie zusammengefasst:

  • Krankenhaus
  • Altenpflege
  • Labor
  • Gastronomie
  • Industrie (z. B. Computer und Elektronik)
  • Tattoo Studio
  • Reinigung
  • uvm.
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