Ausrüstung zum Schutz der Fahrzeugführer und der Umwelt im Schadensfall bei der Beförderung von Gefahrgut
ADR-Koffer VM-Plus
Inhalt:
Zu beachten ist, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung über eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) verfügen muss!
Für die Beförderung von Gefahrgut gelten besonders strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind im europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter „ADR“ (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses) für die Vertragsstaaten verbindlich geregelt. In Deutschland sind die Regeln der ADR in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt „GGVSEB" umgesetzt. Hierbei ist unter Abschnitt 8.1.5 eine bestimmte Ausrüstung zum Schutz der Fahrzeugführer und der Umwelt im Schadensfall vorgeschrieben. Darunter sind auch Gegenstände zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu verstehen, die das Fahrpersonal im Falle eines Unfalls benutzen soll, um sich gegen austretende Stoffe und andere Gefahren zu schützen, während sie entweder in der Nähe des Fahrzeugs bleiben um einen Schaden zu begrenzen oder aber sich zu ihrer eigenen Sicherheit vom Unfallort entfernen.
Stammdatenblatt:
Bestell-Nr.: EK6431Artikelversandgewicht: 2,00 kg
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