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Entsorgung von Müll und Zigaretten

  • umweltgerechte Entsorgung
  • keine Müllansammlungen
  • angenehm sauberes Klima

Abfälle die nicht mehr recycelt werden können, sollten im Betrieb, als auch im eigenen Heim, umweltgerecht entsorgt werden. Für eine fachgerechte Müllentsorgung- und Deponierung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an unterschiedlichen Abfallbehältern und dazugehörigen Müllsäcken an.

Mit führenden Anbietern wie Hailo und TKG statten wir Sie mit kleinen und großen Mülleimern- und Säcken, Papierkörben und Sicherheitsaschern von wolkdirekt aus. Strenge Gerüche und Unordnung durch Müllansammlungen oder Zigarettenresten finden bei Ihnen zukünftig keinen Platz mehr und sorgen für ein angenehmes Arbeitsklima.

Entsorgung von Abfällen

Niemand möchte Schmutz, Unordnung und unangenehmen Gerüchen ausgesetzt sein. Ob zu Hause oder am Arbeitsplatz, eine umweltgerechte und möglichst kompakte Entsorgung ist ein absolutes Muss. Nichts zieht Ungeziefer, Keime und vieles mehr so sehr an wie Abfallreste. Da nicht nur Gestank und Unordnung für Unwohlsein sorgen, ist es auch für die Gesundheit unerlässlich, Abfälle möglichst zu vermeiden oder sachgerecht zu sammeln und zu entsorgen. Dabei geht es vor allem um kleinere und unbedenklichere Mengen. In Betrieben, in denen so genannte Sonderabfälle anfallen, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Für den täglichen Gebrauch, vor allem im Sanitärbereich, aber auch in Küchen, Aufenthaltsräumen und am eigenen Arbeitsplatz, helfen bereits kleine Abfallbehälter. Diese dienen als Zwischenlager bis zur Entleerung und fachgerechten Entsorgung. Saubere Privatwohnungen und Betriebe machen einen besonders guten Eindruck und ermöglichen ein angenehmes Wohlbefinden.

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Die Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit erfolgt im Bundesrecht der Bundesrepublik Deutschland. Diese wurde am 10.12.2001 verabschiedet und trat kurz darauf am 01.01.2002 in Kraft. Mit der Umsetzung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) werden Abfälle in Bezug auf das EG-Gefahrstoffrecht als "gefährlich" oder "nicht gefährlich" eingestuft. Innerhalb der drei Paragraphen der AVV werden die Abfallarten jeweils unterschieden.

§ 1 regelt dabei den Anwendungsbereich Bezeichnung von Abfall und Einstufung des Abfalls nach Gefährlichkeit.

Bei § 2 wird die genauere Bezeichnung anhand des Abfallverzeichnisses durch Zuweisung einer Abfallart erteilt. Dabei werden sechsstellige Abfallschlüssel vergeben.

§ 3 beschreibt Gefährlichkeitskritierien und den Grad der Gefährlichkeitseinstufung.

Die Beseitigung von Abfällen erfolgt durch Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte oder durch Überführung in ein Endlager wie z.B. eine Deponie. Die gesamte Einstufung erfolgt nach der Herkunft der Abfälle. Gewöhnliche Haushaltsabfälle fallen in den Bereich der "nicht gefährlichen" Abfälle und können problemlos über verschiedene Abfallsysteme gesammelt und entsorgt werden.

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