Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass gewerblich genutzte Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu kontrollieren sind. Der ordnungsgemäße Zustand wird markiert, indem die jeweilige Jahresplakette auf die dafür vorgesehene Grundplakette geklebt wird. So lassen sich der aktuelle und der nächste Prüftermin fachgerecht kennzeichnen.
Grundplakette
Wartung am...durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gemäß ...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Wartungsnachweis
Sachverständiger - Geprüft am - Nächste Prüfung,
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser,
Monatsgrundplakette
Januar - Dezember
8 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gemäß § ...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Geprüft am... durch...
weiß/schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Geprüft nach DGUV... durch...
weiß/schwarz
4 Stk / Bogen
gem.: _____ durch: _____
4 Stk/Bogen
Prüfintervall: halbjährlich, jährlich oder 2 Jahre
4 Stk/Bogen
Grundplakette
Prüfung gem. BetrSichV §3 (6), DGUV Information 208-016
weiß / schwarz
4 Stk/Bogen
Grundplakette und Gebrauchsanweisung
für Leitern
2 Stk/Bogen
Grundplaketten-Anhänger
Geprüft am... durch...gemäß..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk
Grundplaketten-Anhänger
Prüfung gemäß..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk
Grundplaketten-Anhänger
Wartung am...durch..., weiß/schwarz
für Prüfplaketten bis 3,0 cm Durchmesser, inkl. Befestigungsbänder
VE = 10 Stk