Um qualiativ hochwertig arbeiten zu können, müssen alle mitwirkende Prozesse eines Unternehmens gewartet und instand gehalten werden. Dabei wird gewährleistet, das der funktionsfähige Zustand von Systemen, Geräten und Betriebsmitteln erhalten bleibt, oder bei einem Ausfall möglichst schnell repariert wird.
Tief begraben unter dem Arbeitsschutzgesetz ist in der Betriebssicherheitsverordnung im Anhang 1 Nr. 2.12 eine 4-stufige Methode für den Grundsatz für eine sichere Instandhaltung. Dabei wird in unterschiedlichen Rängen eingeteilt, wie Instandhaltungen und Wartungen sowohl korrektiv als auch präventiv stattfinden können. Die Maßnahmen von Instandhaltung umfassen gleichermaßen die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung von in Betrieb genommenen Geräten bzw. Maschinen.
Wenn die unter den Schutzmaßnahmen aufgeführten Gefährdungen vermieden werden, können Maßnahmen für einen funktionsfähigen Zustand sowohl professionell als auch ohne weitere Ausbildung vorgenommen werden. Damit ist gemeint, dass vorhandene Systeme, Geräte und Betriebsmittel durch Pflege- und Reperaturprodukte instandgehalten und entsprechend gepflegt werden.