Nach BG-Vorschrift A1 müssen Verletzungen und Unfälle in Betrieben und Behörden ordnungsgemäß dokumentiert werden. Um dieser Aufzeichnungspflicht nachzugehen, empfiehlt sich ein Verbandbuch, mit dessen Hilfe Erste-Hilfe-Leistungen fachmännisch dokumentiert werden können. Gerade in Sanitäts-, Untersuchungsräumen und Erste-Hilfe-Stationen kommt Verbandbüchern eine besondere Bedeutung zuteil. Zur Gunsten der Zweckmäßigkeit weist das Verbandsbuch von wolkdirekt vorgedruckte Spalten auf.
Im Fall eines Unfalls sind folgende Angaben zu machen:
Name des Verletzten
Datum und Uhrzeit des Unfalls
Arbeitsbereich / Ort des Unfalls
Unfallhergang
Art und Umfang der Verletzung
Namen der Zeugen
Folgende Angaben sind bei Erste-Hilfe-Leistungen zu leisten:
Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe
Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
Arbeitsbereich / Ort des Unfalls
Name des Erste-Hilfe-Leistenden
Die Dokumentation von Art und Umfang der Verletzung gewährleistet, dass noch nach Jahren der Unfallhergang nachvollziehbar bleibt.
Aufbewahrungspflicht
Es besteht eine Aufbewahrungspflicht für Verbandbücher. Nach der letzten Eintragung sind Verbandbücher noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren.