Verpackungskennzeichnung

Verpackungssymbole für den Transport

Versandaufkleber dienen der Handhabungskennzeichnung von Transportgütern, z.B. wenn das Versandgut zerbrechlich ist oder nicht nass werden darf. Bei Gefahrguttransporten ist die Kennzeichnung der Ladung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

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Verpackungskennzeichnung & Gefahrgut-Labeling: Normen, HGB & Logistik-Sicherheit

Ist Produktkennzeichnung Pflicht? Ja, gemäß § 411 HGB ist der Absender verpflichtet, Packstücke beförderungssicher zu verpacken und bei Bedarf eindeutig zu kennzeichnen. Besonders bei Gefahrgut (nach ADR, RID, IMDG) ist eine normgerechte Etikettierung zwingend erforderlich, um Transportschäden zu vermeiden, die Haftung zu klären und Rettungskräften im Notfall die Identifikation per UN-Nummer zu ermöglichen.

Rechtliche Verantwortung: Kür oder Pflicht?

Als Versender tragen Sie die Verantwortung für die Identifizierbarkeit Ihrer Frachtstücke. Das Handelsgesetzbuch (HGB) lässt hier wenig Spielraum für Interpretationen:

HGB § 411: Verpackung und Kennzeichnung

"Der Absender hat das Gut [...] so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist [...] Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen."

Eine unzureichende Kennzeichnung kann bei Transportschäden zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Der Nutzen: Transportschäden und Reklamationen minimieren

Professionelle Etikettierung ist weit mehr als eine Formalität. Sie dient als direkte Kommunikationsschnittstelle zum Paketdienst:

  • Schutz vor Fehlbehandlung: Symbole wie "Vorsicht Glas" oder "Oben" erzwingen eine sorgsame Handhabung.
  • Effiziente Logistik: Warenidentifikation ohne Öffnen der Verpackung spart Zeit in der Kommissionierung.
  • Klimaschutz: Warnhinweise vor Nässe- oder Kälteempfindlichkeit sichern die Produktqualität.
Versandetikett Vorsicht Glas

Gefahrgutkennzeichnung nach ADR, GGVSEB und IMDG

Beim Transport gefährlicher Stoffe ist die Kennzeichnung lebensnotwendig. Sie ermöglicht es Feuerwehr und Polizei, bei Unfällen sofort das Gefährdungspotenzial (z. B. entzündbar, ätzend) einzuschätzen.

Straße (ADR / GGVSEB)

Regelt Klassifizierung und Verpackung. Wichtig: Die UN-Nummer muss auf dem Versandstück sichtbar sein.

See (IMDG-Code)

Spezielle Anforderungen an die Beständigkeit gegen Salzwasser und Seeklima.

Luft (IATA-DGR)

Verpflichtende Nutzung englischer Signalwörter (z. B. "Flammable Liquid").

Optimale Kennzeichnungsprozesse im Betrieb

Um den Kennzeichnungsprozess schnell und normgerecht zu gestalten, bieten wir verschiedene Systemlösungen:

  • Materialqualität: Selbstklebende PVC-Folien garantieren Haftung auf Kartonage, Kunststoff und Metall.
  • Effizienz-Tools: Nutzung von Etikettenspendern für Rollenware beschleunigt den Verpackungsdurchlauf massiv.
  • Kombinationslösungen: Bedruckte Packbänder verschließen und kennzeichnen in einem Arbeitsschritt.

Benötigen Sie eine individuelle Gefahrgut-Beratung?

Unser Sortiment deckt alle aktuellen Normen (GGVSE, ADR, RID, IMDG) ab. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen UN-Nummern-Aufkleber.

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